FAQ

Hier haben wir einmal die häufigsten Fragen an uns zusammengetragen und beantwortet. Wenn noch eine Frage offen ist, senden Sie sie uns gerne über das Kontaktformular auf der rechten Seite.

Welche Arten der Verwaltung gibt es?

In der Verwaltung von Wohn- und Gewerberaum unterscheiden wir zwischen verschiedenen Varianten, die je nach Art des Gebäudes anfallen.

Mietverwaltung

Wenn sich das Gebäude im Besitz einer Person oder Personengruppe befindet und nur 1 Grundbuchblatt hat, spricht man von der Mietverwaltung.

In diesem Fall wird das gesamte Gebäude, angefangen von der Außenanlage bis zur kleinsten Kammer im Innern, komplett vom Verwalter betreut. Dieser vertritt den Eigentümer gegenüber Handwerkern, Behörden und Mietern gleichermaßen und kümmert sich um alle anfallenden Belange.

WEG-Verwaltung

Wenn das Gebäude aufgeteilt ist, (z. B. jede Wohnung 1 Grundbuchblatt) und das Gebäude gehört mehr als 1 Person, dann spricht man von einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). In diesem Fall der WEG-Verwaltung vertritt der Verwalter die WEG nach außen hin für alle Teile des Gemeinschaftseigentums gegenüber Handwerkern und Behörden, aber nicht gegenüber den Mietern. Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Flächen und Bereiche des Hauses und der Außenanlage, die nicht einer einzelnen Person gehören oder von dieser ausschließlich genutzt werden dürfen.

Welche Aufgaben übernimmt ein WEG-Verwalter?

Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind gesetzlich geregelt, vor allem in § 27 WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

Kaufmännische Aufgaben
  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
  • Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
  • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
  • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
  • Hausgeldabrechung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG (Hausmeister, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte), einschließlich Gehaltszahlungen, Lohnbuchungen und Abführungen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Meldung an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, etc.
  • Mitwirken bei Wohnungsverkäufen
Technische Aufgaben
  • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellung
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Entwicklung von Nutzungskonzepten
Rechtliche Aufgaben
  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Beachten aller rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
  • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
  • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
  • Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
  • Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften, inkl. Versand an Eigentümer
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen

Welche Aufgaben übernimmt ein Mietverwalter?

Im Gegensatz zum WEG-Verwalter, dessen Tätigkeitsfeld die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist, zeichnet der Mietverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers, insbesondere gegenüber dem Mieter verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Konkrete Aufgaben des Verwalters hingegen werden bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag benannt.

Kaufmännische Aufgaben
  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
Technische Aufgaben
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
  • Auswahl des Mieters
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine

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